Seit 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Ziel der französischen Regierung ist es, mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Autofahrer sollen, bevor sie sich hinters Steuer setzen und nicht wissen, ob sie noch fahrtüchtig sind, anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln. Der Einweg-Alkoholtest koste rund 1,50 Euro und soll in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein. In Frankreich gilt wie in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern die Promillegrenze 0,5.
Andere Länder, andere Sitten – auch beim Autofahren

Mittlerweile haben die Franzosen sich das wieder anders überlegt und die Mitführpflicht ausgesetzt: http://www.location-bretagne.de/news/Alkoholtester+in+Frankreich%3A+Mitf%FChrpflicht+ausgesetzt/artikel/0000000022/bretagne_neuigkeiten.html
Gut zu wissen! Waren schon lange nicht mehr in Frankreich und wollten bald mal wieder zum Angeln hin! Da werden wir uns noch einen Schnelltester zulegen müssen.
Die Schnelltester wurden 2013 auch gleich wieder ausgesetzt siehe https://www.location-bretagne.de/news/Alkoholtester+in+Frankreich%3A+Mitf%FChrpflicht+ausgesetzt/artikel/0000000022/bretagne_neuigkeiten.html. Wir wünschen einen schönen Urlaub und viel Spaß beim Angeln.
Nachdem man keinen Alkoholtester mehr braucht, ist es wichtiger zu wissen, wie die Maut abgerechnet wird und ob man eine Umweltplakette braucht.